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27 Jun 2018
Berlin - Familien weiter stärken, Steuerzahler spürbar entlasten. Diese Anliegen sind der Bundesregierung sehr wichtig. Sie hat deshalb das Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht und damit finanzielle Erleichterungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich beschlossen.
Eltern sind aufgrund ihrer Familienpflichten finanziell oft weniger leistungsfähig als kinderlose Menschen. Das muss bei der Bemessung der Einkommensteuer - vor allem beim Kinderfreibetrag und Kindergeld - angemessen berücksichtigt werden. Mit dem Familienentlastungsgesetz geht die Bundesregierung über das verfassungsrechtlich Notwendige deutlich hinaus und leistet – wie im Koalitionsvertrag vereinbart - einen spürbaren Beitrag zur finanziellen Stärkung von Familien.
Kindergeld und Freibeträge steigen
Ab 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der ersten Stufe um zehn Euro monatlich Das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Eine zweite Stufe ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen.
Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Eine Beispielrechnung: Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro wird ab 2019 um 9,36 Prozent entlastet, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro brutto soll die Entlastung 380 Euro im Jahr betragen.
in Euro aktuell ab 2019 ab 2020
Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag 9.000 9.168 9.408
Kinderfreibetrag 7.428 7.620 7.812
Kindergeld (monatlich)
1. und 2. Kind 194 200 225
3. Kind 204 210 235
4. Kind und weitere 204 210 235
"Kalte Progression" eingedämmt
Die sogenannte "kalte Progression" soll künftig nicht mehr zu einer höheren Steuerlast führen. Es kommt vor, dass manche trotz Lohnerhöhung real nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Hintergrund ist die Berechnung der Einkommensteuer mittels Einkommensstufen. Diese Belastungswirkung bereinigt die Bundesregierung und passt den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für 2019 und 2020 entsprechend an.
Bundestag und der Bundesrat müssen dem Familienentlastungsgesetz noch zustimmen
Verfassungsrechtlich geboten sind die Anpassung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag an die Vorgaben des jährlichen Existenzminimumberichts. Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Kinderfreibetrag an die Kindergeld-Erhöhung zu koppeln. Der Freibetrag steigt 2019 und 2020 deshalb stärker als das Kindes-Existenzminimum. Bedingt durch den Abbau der kalten Progression geht auch die Grundfreibetrags-Erhöhung für 2019 über das Existenzminimum für Erwachsene hinaus. Als Basis für die Erhöhungen des Grundfreibetrags für Erwachsene und für den Umfang der Inflation dienen aktuell noch vorläufige Daten.
Quelle-Grafik: Bundesregierung