Kreis Viersen: Corona-Impfangebote enden im Dezember

Kreis Viersen: Corona-Impfangebote enden im Dezember

29 Nov 2022

Kreis Viersen - Aufgrund der festgelegten Rahmenbedingungen der Landesregierung NRW, bietet der Kreis Viersen letztmalig im Dezember fünf Impftermine im Impfbus an.

Das Impfzentrum Viersen, Heesstraße 2-10 in 41751 Viersen, hat noch bis einschließlich Samstag, den 17. Dezember, geöffnet. An diesem Tag werden auch letztmalig Kinder geimpft.

Die Möglichkeit sich mit dem Impfstoff Novavax oder Valneva im Impfzentrum ein zweites Mal impfen zu lassen, besteht nur noch am Samstag, den 3. Dezember. An diesem Termin ist jedoch keine Erstimpfung mit beiden Impfstoffen durchführbar, da eine Zweitimpfung über den Kreis Viersen nicht mehr sichergestellt werden kann. Bei Fragen zur Erstimpfung mit Novavax oder Valneva verweist der Kreis Viersen an die niedergelassenen Arztpraxen.

Terminübersicht:

Datum

Wochentag

Ort

Anschrift

Öffnungszeiten

02.12.2022

Freitag

Willich

Impfbus, Schiefbahner Straße 10, Jakob-Frantzen-Halle (Parkreihe an Skaterbahn), 47877 Willich

15:00 –  18:00 Uhr

07.12.2022

Mittwoch

Grefrath

Impfbus, Rathausplatz, 47929 Grefrath

 15:00 –  18:00 Uhr

09.12.2022

Freitag

Willich

 

Impfbus, Minoritenplatz, 47877 Willich-Neersen

 

 

15:00 –  18:00 Uhr

14.12.2022

Mittwoch

Grefrath

 Impfbus, Rathausplatz, 47929 Grefrath

 15:00 –  18:00 Uhr

16.12.2022

Freitag

Willich

 

Impfbus, Feuerwehrgerätehaus am Steigerturm, 47877 Willich-Schiefbahn

 15:00 –  18:00 Uhr

Der Kreis Viersen bietet in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden mobile Impfungen gegen das Coronavirus an. Das Impfangebot im Impfbus richtet sich an Personen ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden. Im Impfbus des Kreises Viersen stehen für die Grundimmunisierung die monovalenten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech und Moderna zur Verfügung. Für die Auffrischungsimpfung stehen die bivalenten Impfstoffe der Firmen Moderna (BA.1) und BioNTech (BA.1 und BA.4/BA.5) zur Verfügung.

Der Kreis Viersen bietet im Impfbus eine Grundimmunisierung sowie eine erste und zweite Auffrischungsimpfung an. Bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen weist der Kreis Viersen darauf hin, die empfohlenen Zeiträume zwischen den Impfungen oder einer COVID-19-Erkrankung einzuhalten und einen Nachweis der früheren Impfungen oder den PCR-Nachweis einer festgestellten Infektion zum Impftermin mitzubringen.

Folgende Dokumente sind für die Impfung notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Minderjährigen wird auch der Personalausweis oder Reisepass des Sorgeberechtigten benötigt)
  • Impfausweis
  • Einwilligungserklärung (in zweifacher Ausführung; für Minderjährige von einem Sorgeberechtigten unterschrieben)
  • Anamnese- und Einwilligungsbogen (in zweifacher Ausführung)
  • Aufklärungsmerkblatt (in zweifacher Ausführung; für Minderjährige von einem Sorgeberechtigten unterschrieben)

Die Dokumente sind NUR bei der Erstimpfung in zweifacher Ausführung mitzubringen! Bei allen weiteren Impfungen, reicht eine einfache Ausführung. 

Um Wartezeiten noch stärker zu minimieren, bittet der Kreis Viersen alle Interessierten, die benötigten Unterlagen möglichst vorab ausgefüllt mitzubringen.

Alle benötigten Unterlagen finden Interessierte auf der Seite des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.html

Die Unterlagen sind bei den Terminen auch vor Ort verfügbar.

Der Kreis Viersen bittet außerdem darum, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen und genügend Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Ein T-Shirt oder ein kurzärmeliges Oberteil garantieren einen reibungslosen Impfablauf.

STIKO-Empfehlung zur zweiten Auffrischungsimpfung

Laut STIKO sollte der Impfabstand zur Auffrischungsimpfung oder nach einer Erkrankung mindestens sechs Monate betragen.

Für folgende Personengruppen wird eine zweite Auffrischungsimpfung  empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff:

  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patientinnen- beziehungsweise Patientenkontakt oder Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
  • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Der Kreis Viersen weist darauf hin, dass bei den Impfangeboten des Kreises Viersen keine dritte Auffrischungsimpfung angeboten werden darf.

Bei medizinischen Fragen wird gebeten, den Hausarzt zu konsultieren.

Quelle-Grafik: Kreis Viersen/MGB

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